Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist dem HIH ein wichtiges Anliegen. Auf dieser Seite finden Sie Hinweise zur Notfall-Kinderbetreuung während der Corona-Pandemie, Gleichstellungsförderung und Kinderbetreuung am Universitätsklinikum Tübingen, der Universität sowie der Stadt Tübingen und zusätzlich Links zu den gesetzlichen Vorgaben zum Mutterschutz, zur Elternzeit und zum Elterngeld.
Notfall-Kinderbetreuung während der Corona-Pandemie
Universität Tübingen
Die Universität Tübingen bietet ein „Corona-Notprogramm Familie“ mit zwei Förderlinien an:
Zum einen gewährt die Universität auf Antrag einen Zuschuss zu den Kosten für eine private Kinderbetreuung („Notprogramm Babysitter“), solange die Regelbetreuung ausfällt.
Zum anderen können Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler, die ihre Kinder zu Hause betreuen müssen, zur Unterstützung ihrer Arbeit Hilfskraftmittel beantragen („Notprogramm Hilfskraftmittel“).
Detaillierte Informationen über das „Corona-Notprogramm Familie“ sowie die Antragsformulare zum Download finden Sie hier.
Stadt Tübingen
Die Stadtverwaltung Tübingens bietet eine erweiterte Notbetreuung für Kinder der Kita sowie für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1-7 an.
Einen Betreuungsplatz können diejenigen Familien beantragen, in denen beide Erziehungsberechtigte bzw. die oder der Alleinerziehende einen präsenzpflichtigen Arbeitsplatz und keine andere Betreuungsmöglichkeit haben. Arbeitgeber müssen bescheinigen, dass die Eltern als unabkömmlich gelten und ihre Arbeit nicht im Homeoffice erledigen können.
Alle Informationen zur Notbetreuung der Stadtverwaltung sowie die Antragsformulare zum Download finden Sie hier.
Generelle Kinderbetreuungsangebote in Tübingen
Das HIH selbst bietet keine Kindertagespflege oder Kindertagesstätte (Kita) an. Jedoch gibt es für unsere Mitarbeitenden die Möglichkeit, sich für einen Kita-Platz am UKT zu bewerben beziehungsweise bei Beschäftigung an der Universität deren Angebot zu nutzen.
Universitätsklinikum Tübingen
Das UKT betreibt sowohl eine Kita als auch einen Hort. Vergeben werden einmal pro Jahr 140 Plätze an Kinder von ein bis zehn Jahren. 60% dieser Plätze gehen davon an Kinder von nichtwissenschaftlichem Personal und 40% an Kinder von wissenschaftlichem Personal. Mindestens ein Elternteil muss in einer klinischen Einrichtung des UKT oder der Medizinischen Fakultät angestellt sein (Beschäftigungsumfang mindestens 50%). Die Elternbeiträge berechnen sich nach dem Bruttofamilieneinkommen.
Weitere Informationen zu Anmeldung, Auswahl, Elternbeiträge etc. finden Sie hier.
Universität Tübingen
Beschäftigte und Mitglieder der Universität Tübingen können vier Kitas nutzen. Für Beschäftigte der Uni Tübingen mit Wohnsitz außerhalb Tübingens sind weitere 17 Plätze in drei Kinderhäusern reserviert.
Weitere Informationen zur generellen Kinderbetreuung, Krippen- und Kindergartenplätzen, Ferienbetreuung und Kurzzeit- und Notfallbetreuung etc. finden Sie hier.
Stadt Tübingen
In Tübingen gibt es viele verschiedene Kinderhäuser und -gruppen mit vielfältigen Schwerpunkten. Damit Eltern die Häuser kennenlernen können, bieten die meisten Einrichtungen mehrmals im Jahr Besichtigungs- und Informationsveranstaltungen an.
Eine Liste aller städtischen und privaten Kindertageseinrichtungen in Tübingen finden Sie hier.
Weitere Alternativen zur Tagespflege und freien Trägern finden Sie hier.
Informationen zu Tageseltern, Kinderfrauen und Kindertagespflege des Tageselternvereins Tübingen finden Sie hier.
Forschung und Familie: Gleichstellungsförderung an der Medizinischen Fakultät
Für angestellte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Medizinischen Fakultät und des UKT besteht die Change auf eine Fortführung ihrer selbst erworbenen und drittmittelgeförderten Forschungsprojekte während Schwangerschaft und Elternzeit.
Für exzellente Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit Kindern von 1-3 Jahren steht das Programm "Kinderbetreuung in Kooperation (KiKo)" zur Verfügung. Bei diesem wird ein Betreuungsplatz vergeben, um Familie und Forschung besser vereinbaren zu können.
Informationen der Medizinischen Fakultät über die Weiterführung der Forschung und das "KiKo"-Programm finden Sie hier.
Gesetzliche Vorgaben
Mutterschutz
Ausführliche Informationen zum gesetzlichen Mutterschutz finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).
Elternzeit
Elternzeit kann seit dem 01.07.2015 flexibel bis zu 24 Monate für alle Elternteile genutzt werden. Damit kann die Erwerbstätigkeit nach der Geburt eines Kindes vorübergehend unterbrochen werden. Ausführliche Informationen zur Elternzeit finden Sie auf der Seite des BMFSFJ.
Elterngeld
Elterngeld für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern schafft einen Ausgleich, falls Eltern nach der Geburt weniger Einkommen zur Verfügung stehen haben. Dabei gibt es drei Varianten des Elterngelds. Ausführliche Informationen zum Elterngeld finden Sie im Familienportal sowie auf der Seite des BMFSFJ.